Wir über uns
- Von Mensch zu Mensch: SORGLOS-MOBILE

Die Anfänge unseres Meisterbetriebes reichen zurück bis ins Jahr 2007. Gründer und Geschäftsführer Martin Zeine ist es auch heute noch eine besondere Freude, seine Kunden persönlich zu beraten. Als Meister des KFZ-Handwerks legt er aber auch mit Hand an, wenn E-Mobile oder E-Rollstühle fachmännisch repariert werden müssen.
Bei SORGLOS-MOBILE ist E-Mobilität - anders als etwa in einem Sanitätshaus – nicht Nebensache sondern Hauptsache. Wir haben einen guten Marktüberblick und empfehlen Ihnen nur Fahrzeuge, von deren Qualität, Verarbeitung und Alltagstauglichkeit wir uns selbst überzeugt haben. Leider nicht immer selbstverständlich: unsere Mobilitätshilfen verfügen natürlich sämtlich über die notwendigen Zulassungen und Prüfungen. Auf alle Neufahrzeuge erhalten Sie eine Garantie von 2 Jahren, auf gebrauchte Fahrzeuge bieten wir 1 Jahr Gewährleistung.
Spätestens dann, wenn Ihr Fahrzeug gewartet werden muss, Sie mit einer Panne unterwegs liegen bleiben oder ein Unfallschaden behoben werden muss, werden Sie unseren eigenen Reparaturservice zu schätzen wissen. Es kommt häufig vor, dass Kunden Ihr Fahrzeug in unsere Werkstatt bringen, auch wenn dieses gar nicht bei uns gekauft wurde. Wir helfen in jedem Fall gerne weiter und reparieren herstellerübergreifend. Das gilt natürlich auch dann, wenn ein Ersatzteil benötigt wird oder die Batterie getauscht werden muss. So konnten wir bereits viele Kunden im Kreis Recklinghausen, im Ruhrgebiet und im Münsterland gewinnen.


Bei Neufahrzeugen brauchen Sie nicht „die Katze im Sack“ kaufen und sich nur auf die Beschreibungen im Online-Shop verlassen. Besuchen Sie unsere Geschäftsräume, überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unserer E-Mobile, E-Rollstühle und Rollatoren und machen Sie eine Probefahrt. Ihr Fahrzeug nach Wahl liefern wir komplett montiert an die gewünschte Adresse. Vor Ort erhalten Sie noch einmal eine persönliche Einweisung zur sachgemäßen Nutzung Ihrer Mobilitätshilfe.
Sollten Sie nur vorübergehend auf ein E-Mobil oder einen E-Rollstuhl angewiesen sein, ist unser Mietservice genau das Richtige für Sie.
Zögern Sie auch nicht, wenn Sie besondere Anforderungen haben. Wir sind nicht an einen bestimmten Hersteller gebunden, sondern suchen immer nach einer Lösung, die am besten zu Ihnen passt.

Hilfsmittelverzeichnis: der Leitfaden für eine evtl. Kostenübernahme!
Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen haben ein Regelwerk erstellt, aus dem hervorgeht, welche Kosten für Hilfsmittel übernommen werden. Dazu zählen ausschließlich bewegliche Gegenstände, die dazu dienen, eine sichere Krankenbehandlung zu gewährleisten, vorhandene Behinderungen auszugleichen oder drohenden Behinderungen vorzubeugen. Klassisches Beispiel dafür sind z.B. Rollatoren und Rollstühle. Im Hilfsmittelverzeichnis – unterteilt in 99 übergeordnete Gruppen - sind diese Gegenstände aufgelistet. So sind in Gruppe 10 z.B. Gehhilfen für den Innenraum, den Außenbereich und den Straßenverkehr aufgeführt, zu der auch fahrbare Gehhilfen zählen, in Gruppe 18 sind u.a. Rollstühle und Elektromobile gelistet und in Gruppe 22 Mobilitätshilfen. Erfüllen Produkte genau festgelegte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale, können Sie auf Antrag der Hersteller im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt werden.
Die Indikation für jedes Hilfsmittel wird von der Krankenkasse geprüft. Zwar ist das Hilfsmittelverzeichnis nicht im rechtlichen Sinne bindend, oberste Gerichte orientieren sich bei der Rechtsprechung aber daran. Die Kasse prüft auch, ob das Hilfsmittel für die betreffende Person notwendig ist. Dabei muss dieses nicht zwingend vom Arzt verordnet werden. Jede/r Betroffene kann das Hilfsmittel auch direkt bei der Krankenkasse beantragen und erhält dann von dort einen negativen oder positiven Bescheid. Das gilt natürlich auch für Personen, die in Pflegeheimen betreut werden.
Der GkV-Spitzenverband hat eigens für die Listung der Hilfsmittel eine Website eingerichtet. Dort können Sie das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V online nach geeigneten Produkten durchsuchen. Folgen Sie einfach diesem Link: www.hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de Oder: Nehmen Sie Kontakt mit SORGLOS MOBILE in Datteln auf. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter!